Bekommt jeder einfach so BAföG?

Die Ausbildungsförderung BAföG kann grundsätzlich von jedem beantragt werden, der mindestens die zehnte Klasse einer allgemeinbildenden Schule besucht abgeschlossen hat. Neben Studenten haben also auch einige Gruppen an Schülern die Möglichkeit, in den Genuss der Förderung zu gelangen. Insbesondere soll so auch die Möglichkeit der Nutzung des zweiten Bildungsweges – also Abitur nach der abgeschlossenen Ausbildung – gefördert und unterstützt werden. Diese Gruppen kommen ja bereits aus dem Berufsalltag und sind damit auch was Lebensstandard betrifft bereits andere Maßstäbe gewohnt. Ein klares Nein zu BAföG heißt es im Zusammenhang mit einer beruflichen Ausbildung – hier kann man beispielsweise auf sog. Berufsausbildungsbeihilfen zurück greifen. Hierauf wird an dieser Stelle jedoch nicht eingegangen.


Allerdings kann man nicht beliebig lange und beliebig oft BAföG kassieren. Vielmehr ist es so, dass nur die erste Ausbildung gefördert wird. Bei einem Studienabbruch oder einem Wechsel der Studienrichtung muss man hier mit Einschnitten rechnen. Innerhalb der ersten drei Semester kann jedoch – grundsätzlich ein Fachrichtungswechsel erfolgen, den man gegenüber der BAföG-Stelle jedoch begründen muss.

Apropos BAföG-Stelle: Zuständig sind hier die kreisfreien Städte bzw. Landratsämter. Im Zusammenhang mit der Gliederung in Bachelor- und Master-Studiengänge ist hier bereits ein kritischer Punkt erreicht, da ja eigentlich nur das Bachelor-Studium die Erstausbildung wäre. Eine Förderung des Masterstudiengangs in vollem Umfang ist also daher nur möglich, wenn dieser auf das eigentliche Studium aufbaut. Neben Hochschulbesuchen in Deutschland gibt es auch eine Möglichkeit der Förderung innerhalb der EU sowie der Schweiz sowie für zum Beispiel ein Auslandsjahr im Rahmen des Studiums. Hier sind jedoch – ähnlich wie auch bei ausländischen Förderungswilligen – bestimmte gesonderte Regularien, die sich zum Beispiel auf die Art der Hochschule (staatlich oder privat) beziehen. D.h. hier kann keine pauschale Aussage getroffen werden, sondern sollte mit dem zuständigen Förderungsamt – in diesem Fall ist es der Landkreis in Deutschland, in dem man seinen deutschen Wohnsitz gemeldet hat – abklären.


Weiterführende Artikel zum Thema BAföG auf eStudent-Hamburg.de:
BAföG -Bundesausbildungsförderungsgesetz
BAföG – Voraussetzungen
Höhe der BAföG-Leistungen
Förderungsdauer
BAföG – Rückzahlung?