Zuschuss – 50 % des BAföGs

Die Hälfte des BAföGs, welches Studenten erhalten, wird als Zuschuss gewährt und muss entsprechend nicht zurück gezahlt werden.


Zinsloses staatliches Darlehen – Darlehensrückzahlung

Die anderen 50 Prozent sind ein zinsloses staatliches Darlehen. Wird das Studium vorzeitig – als unterhalb der Regelstudienzeit beendet – erhält der Geförderte einen Teilerlass. D.h. er muss nicht den vollständigen Darlehensbetrag zurückzahlen. Dies soll entsprechend motivieren. Ähnlich ist dies auch bei Prüflingen, die zu den besten 30 % der Absolventen des eigenen Jahrgangs gehören.

Wird die Abschlussprüfung innerhalb der Förderungshöchstdauer bestanden, werden 25 % der Darlehenssumme getilgt. Bei Absolventen von Akademien liegt dieser Teilerlass bei 20 %. Ein Erlass ist zum Beispiel auch wegen einer Kindererziehung möglich.

Die Rückzahlungsregelung erfolgt einkommensabhängig quartalsweise. Bei entsprechenden fehlenden Einkünften kann eine vorübergehende Freistellung erfolgen in Form einer Stundung.

In Hamburg findet man das Amt für Ausbildungsförderung in der Grindelallee 9. Telefonisch ist das Amt erreichbar unter Telefon 040/419020.

Weiterführende Artikel zum Thema BAföG auf eStudent-Hamburg.de:
BAföG -Bundesausbildungsförderungsgesetz
Förderungsfähige Ausbildungen
BAföG – Voraussetzungen
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