Formalien müssen erfüllt sein – die individuelle Situation des Studenten wird geprüft

Im Zusammenhang mit der Einführung der Master-Studiengänge, haben die Studenten grundsätzlich bis zum Alter von 35 Jahren die Möglichkeit BAföG zu beantragen. Entgegen irgendwelcher Klassifizierungen und Qualifizierungen bzgl. Stipendien ist das BAföG nicht an spezielle Leistungen gekoppelt. Einzig sollte man erwarten können, dass der Student das Ziel – also den Studienabschluss – auch tatsächlich erreichen kann. Dazu ist einerseits notwendig, dass man die Universität bzw. die Vorlesungen dort regelmäßig besucht. Ab dem fünften Semester gibt es eine weitere Normierung: Gefördert wird nur noch, wer einigermaßen zeitnah den Leistungsstand des vorangehenden Semesters erreicht hat. Dies soll Langzeit- oder Dauerstudenten den BAföG-Bezug als einzige Lebensgrundlage etwas erschweren.


Um BAföG beziehen zu können, muss man unter 30 sein, wenn man das Studium aufnimmt. Gefördert wird dabei auch nur der erste Ausbildungsgang – d.h. wenn auch ein Master-Studium gefördert werden soll, muss dieses gekoppelt bzw. angegliedert sein an das voraus gehende Grundstudium. Ausnahmen von der Regel gibt es z.B. auf Basis von Kindererziehung oder Krankenpflege von Angehörigen. BAföG-Bezugsmöglichkeiten haben aber auch in Deutschland lebende Ausländer. Voraussetzung hier ist, dass diese seit mindestens vier Jahren rechtmäßig in Deutschland leben.

Weiterführende Artikel zum Thema BAföG auf eStudent-Hamburg.de:
BAföG -Bundesausbildungsförderungsgesetz
Förderungsfähige Ausbildungen
Höhe der BAföG-Leistungen
Förderungsdauer
BAföG – Rückzahlung?