Wie viel BAföG bekomme ich?

Pauschal kann die Frage nach der exakten Auszahlungshöhe nicht beantwortet werden, da sich dies sehr stark von der persönlichen Situation des potentiellen BAföG-Empfängers abhängt. Das eigene Einkommen, das Einkommen eines möglichen Lebenspartners – bei Schülern das der Eltern – spielen im Zusammenhang mit der Berechnung eine entscheidende Rolle. Abhängig ist die BAföG-Auszahlung darüber hinaus noch von der Ausbildungsart. Studenten erhalten andere Bedarfssätze als Schüler einer Oberstufe, die ihr Abitur dort leisten.

Zum sogenannten Grundbetrag kann zum Beispiel ein Beitrag zur Unterkunft gewährt werden. Dies ist abhängig davon, ob der Student daheim oder in einer eigenen Wohnung lebt. Darüber hinaus gibt es einen Zuschuss für die Kranken- bzw. die Pflegeversicherung. Der BAföG-Höchstsatz beträgt 584 Euro, die Hälfte hiervon ist ein unverzinsliches Darlehen, welches nach Abschluss der Ausbildungsmaßnahme zurück gezahlt werden muss. Das für den Geförderten gezahlte Kindergeld ist anrechnungsfrei. Der Gesamtbedarf, für einen nicht bei den Eltern wohnenden Studenten, beträgt insgesamt 643 Euro.

Zusätzliche Fördermöglichkeiten

Mögliche weitere Erhöhungen sind zum Beispiel dann möglich, wenn ein eigenes unter zehn Jahre altes Kind im Haushalt lebt. Die zusätzlichen Beträge liegen bei 113 Euro für das erste und 85 Euro für jedes weitere Kind.

Angerechnet wird auf den Förderbetrag aber auch das Vermögen des Geförderten unter Berücksichtigung spezieller Freibeträge. Bei Studenten sind dies 400 Euro im Monat, die verdient werden dürfen. Kindergeld ist davon ausgenommen. Die Berechnung wird durchgeführt vom Förderungsamt, welches den kreisfreien Städten oder Landratsämtern angegliedert ist. Damit man sich hier selbst informieren kann gibt es sogenannte BAföG-Rechner. Diese berücksichtigen in der Regel auch die entsprechenden Freibeträge.

Beim Vermögen wird – entgegen den Einkünften – strikt unterschieden in eigenes Vermögen und das von Eltern oder Ehepartnern. Der Freibetrag liegt bei ledigen Studenten bei 5200 Euro, bei verheirateten Studenten bei 7000 Euro. Sind Kinder vorhanden, erhöht sich um 1800 Euro je Kind.

Das Vermögen, was über den Freibetrag hinaus geht, wird durch zwölf geteilt und minimiert den Förderbetrag. Zum Vermögen gehören zum Beispiel eine vorhandene Eigentumswohnung, ein Baugrundstück, ein Bausparvertrag oder Sparrücklagen.

Beim elterlichen Einkommen bzw. dem des Lebenspartners, wird als Ansatz der Wert des Vorjahres genommen. Hier wird ein Grundfreibetrag berücksichtigt. Haben sich die Einkünfte im Vergleich zum Berechnungszeitpunkt verändert, kann ein sogenannter Aktualisierungsantrag gestellt werden, der die aktuellen Verhältnisse zu Grunde legt. Es erfolgt eine entsprechende Nachzahlung bzw. Rückforderung der Überzahlung. Werden die Angaben durch die Eltern nicht gemacht, kann eine Vorausleitung beantragt werden und ggf. gegenüber der Eltern eingeklagt werden. In Hamburg ist der Antrag beim Fachamt für Grundsicherung und Soziales zu stellen.

Weiterführende Artikel zum Thema BAföG auf eStudent-Hamburg.de:
BAföG -Bundesausbildungsförderungsgesetz
Förderungsfähige Ausbildungen
BAföG – Voraussetzungen
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BAföG – Rückzahlung?