Sozialhilfe als Möglichkeit, sich während des Studiums zu finanzieren?

Das Sozialgesetz, welches eine einheitliche Regelung bietet, schreibt sehr genau vor, wer Sozialhilfe erhalten kann und wer nicht. Inzwischen ist der Bereich der Sozialhilfe mit dem Arbeitslosengeld zusammen gefasst. Besser bekannt als Arbeitslosengeld II oder Hartz IV. In den entsprechenden Arbeitsämtern finden sich daher überall spezielle Abteilungen, die sich mit studierten oder promovierten Personengruppen und deren Vermittlung beschäftigen.

Während des Studiums gibt es eigentlich keine Möglichkeit, sich arbeitslos zu melden und damit einen Anspruch auf Sozialhilfe zu erlangen. Der Grund liegt letztlich auch darin, da man bei einer möglichen Vermittlung dem Arbeitsmarkt nicht vollumfänglich zur Verfügung stehen würde. D.h. zur Finanzierung der Studienzeit, also des Lebensunterhaltes während dem Studium ist für die Studenten vor allem das BAföG gedacht. Normalerweise ist dies auch – wenn auch knapp – ausreichend. Eventuell teurere Städte bieten ggf. einen entsprechenden Wohngeldzuschuss an.

Regeln bieten aber immer auch die Möglichkeit von Ausnahmen: Wohnt man als Student nämlich während des Studiums noch bei seinen Eltern oder einer den Eltern gehörenden Wohnung, erhält man regulär knapp 45 Euro an Mietbedarf – allerdings nur, wenn man tatsächlich auch BAföG bekommt. Wird das BAföG aufgrund der eigenen guten Finanzsituation (oder der der Eltern) abgelehnt, besteht auch keine Möglichkeit für diesen Mietzuschuss. Wohngeld kann beantragen, wer alleine wohnt, kein HartzIV bezieht und keinen Anspruch auf BAföG hat – allerdings muss es sich hier um einen angemessenen Wohnraum handeln. Angemessen bezieht sich hier zum einen auf die Größe pro Person, zum anderen auf die Ausstattung, Ausrichtung, Lage und vor allem den Preis. Hier wird berücksichtig, ob es vergleichsweise günstigere Objekte gibt, die zudem auch mit einem entsprechenden Aufwand verfügbar sind.

In die Gruppe der Zuschuss-Begünstigten Studenten fallen schwangere und behinderte Studenten. Sie haben die Möglichkeit, Förderungen und Zuschüsse während der Zeit ihres Studiums zu erhalten. Sozialhilfe war früher eine Sache der Kommunen, wurde jedoch durch die Reform an die entsprechenden Arbeitsagenturen verwiesen. Allerdings sind auch heute noch einige Programme und Bereiche – speziell im Zusammenhang mit einer Wohnraumförderung – in den Kommunen zu beantragen. D.h. hierzu muss man sich letztlich an die entsprechenden Stellen der Stadt – also Hamburg – wenden.

Nimmt man als ein Beispiel schwangere Studenten, so kann man feststellen, dass diese einen Zuschuss für schwangerschaftsbedingten Mehrbedarf erhalten können. Dies bedeutet, dass man finanzielle Hilfe in Form einer Einmalzahlung erhält, mit der man seine Erstausstattung fürs Kind sowie die eigene Schwangerschaftskleidung anschaffen kann.

Eine ähnliche Sonderregel gibt es für Studenten, die nicht ohne fremde Hilfe studieren können oder vielmehr zu den Vorlesungen gelangen können. Hier bietet der Staat sog. Eingliederungshilfen für Behinderte. Diese werden aber in jedem Fall nur bei sehr geringem Einkommen bezahlt und sind als eine Art Beihilfe zu verstehen.

Sozialhilfe ist vor allem in dem Zusammenhang interessant, dass Studenten, die länger als drei Monate krankheitsbedingt ausfallen – also nicht studieren können – kein BAföG mehr erhalten. In solchen Fällen macht es Sinn, sich beurlauben zu lassen und stattdessen eine staatliche Förderung zu beantragen. Auch bei Arbeitsunfähigkeit springt die Sozialhilfe ein, die eine Grundsicherung fürs Alter übernimmt, sofern man auf Dauer nicht mehr arbeiten kann.

Bei einer Beurlaubung vom Studium, wie oben beschrieben, ist es normalerweise so, dass man die Möglichkeit hat, Arbeitslosengeld II zu beantragen. Während dieser Zeit ist man ja letztlich kein Student. Wichtig ist hier nur, dass man arbeitsfähig ist, die Vermögens- und Einkommensgrenzen beachtet und dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung steht und nicht anderweitig arbeitet. Studieren kann man – da man ja von der Universität beurlaubt ist – während dieser Zeit selbstverständlich auch nicht.