Hamburger Studenten können BAföG jetzt online beantragen

Schluß mit dem Papierkram – so oder so Ähnlich könnte man es formulieren. Nach Hessen und Bayern, hat sich nun auch Hamburg dazu entschlossen, dass der Antrag zur finanziellen Föderung für Studenten und Schüler online beantragt werden kann. Ein großer Vorteil für alle „Betroffenen“, da man sich dann nicht mehr mit dem lästigen und oftmals sehr zeitaufreibendem Papierkram auseinandersetzen muss.

Der Online Assistent bringt, neben der doch recht bequemen Antragstellung vom heimischen PC aus, zusätzlich weitere Vorteile mit sich. Bereits während der Eingabe prüft das Programm die Eingaben automatisch auf seine „Plausibilität“ sowie auf die Vollständigkeit der eigetragenen Daten. Somit ist die Chance eine falsche oder eher gesagt fehlerhafte Eingabe zu tätigen ziemlich gering. Des Weiteren können alle Daten die von dem Schüler oder dem Stundenten bisher eingegeben wurden, gespeichert werden. Diese Funktion ist ungemein hilfreich, da man das Programm dann auch zu einem wieder öffnen kann – ohne, dass alle Daten erneut eingegeben werden müssen. Auch um eventuell fehlende aber zwingend erforderliche Unterlagen müssen sich die Antragsteller keine Sorgen machen, da sämtliche benötigte Unterlagen oder Dokumente angezeigt werden.

BAföG – Was ist das und welche Vorteile gibt es?

Die Abkürzung BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz und gilt in erster Linie für Studenten und Schüler. Es gibt jedoch auch noch ein sogenanntes „Meister BAföG“, welches für die Meisterausbildung in Anspruch genommen werden kann. Anders als die eine oder andere Fördermaßnahme, ist diese staatliche finanzielle Unterstützung lediglich eine Leihgabe, die die Antragsteller im Laufe der Zeit wieder zurückzahlen müssen.

Mithilfe dieser Finanzspritze, sollen sich auch diejenigen einen Studienplatz leisten können, die aus einem sozialschwachen Umfeld stammen bzw. die sich das Studium nicht selbst bzw. mithilfe der Eltern finanzieren können. Neben der Förderung während der Studienzeit, können Schüler oder Studenten auch Befreiungen für die Fernseh- und Rundfunkgebühren (GEZ = Gebühreneinzugszentrale) beantragt werden.