Finanzieller Engpass: Was tun bei rechtlichen Problemen als Student?

Die finanzielle Situation von Studenten ist nicht gerade einfach. Hohe Mieten in den Universitätsstädten, oft extrem teure Fachbücher, auf deren Anschaffung viele Professoren aber bestehen, und seit neuestem auch noch die in vielen Bundesländern eingeführten Studiengebühren, sorgen für einen finanziellen Engpass im studentischen Monatsbudget. Wenn dann noch Rechtsstreitigkeiten – etwa mit dem Vermieter – hinzukommen, befinden sich die meisten Studenten in einer denkbaren ungünstigen Position. Denn in aller Regel wissen sie nicht hinreichend um ihre Rechte, und teure Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt können sie sich aus eigener Kraft nicht leisten.

Außergerichtliche Widerstandsstrategien

Gleichwohl aber ist der Student der Willkür der Gegenparteiung nicht vollkommen schutzlos ausgesetzt, stehen ihm doch durchaus mehrere außergerichtliche Widerstandsstrategien zur Verfügung. Zunächst einmal kann er – etwa beim Mittagessen in der Mensa der Universität – versuchen, einen netten Jurastudenten aus den oberen Semestern zu kontaktieren, und mit ihm sein rechtliches Problem zu diskutieren. Vielleicht ist dieser Jurastudent ja sogar bereit, für den in Not befindlichen Studenten kostenlos ein juristisch wasserdichtes Schreiben an die Gegenpartei aufzusetzen, und diese zum Einlenken aufzufordern. Schon dies kann bei der Gegenparteiung eventuell einen nachhaltigen Eindruck hinterlassen, und dem Studenten die Notwendigkeit , kostenträchtig einen Rechtsanwalt kontaktieren zu müssen, ersparen. Geht es um einen speziellen Fall – etwa eine juristische Sachlage im IT-Recht – so macht es mitunter auch Sinn, einen Informatikstudenten zu fragen. In den Lehrplänen dieser Studiengruppe ist, ebenso wie in allen BWL-Studiengängen, das Thema Recht an den Hochschulen ebenfalls enthalten.

Darüber hinaus, gibt es für einkommensschwache Bürger in vielen Großstädten beim Amtsgericht gegen eine kleine Unkostengebühr auch die Möglichkeit, sich vom lokalen Anwaltsverein beraten zu lassen. Allerdings dürfte sich – im Gegensatz zum oben angeführten Jurastudenten – kein Mitglied dieses Anwaltsvereins bereit erklären, kostenlos einen juristischen Brief an die Gegenparteiung aufzusetzen. Das muß der betreffende Student auf der Grundlage der beim Anwaltsverein eingeholten Rechtsinformationen schon selber tun.

Prozesskostenhilfe bei Gerichtsprozess

Für den Fall, dass eine außergerichtliche Einigung mit der Gegenparteiung sich als unmöglich erweisen sollte, bleibt dem Studenten indes kaum etwas anderes übrig, als sich einen eigenen Rechtsanwalt zu nehmen. Angesichts seiner Einkommensschwäche, hat der Student zwar die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Diese trägt aber maximal die Kosten für den studentischen Rechtsanwalt und die Gerichtskosten, nicht aber die – bei einem verlorenen Prozess anfallenden – sonstigen Kosten.